Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1151
OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81 (https://dejure.org/1981,1151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1981 - 1 Ws 15/81 (https://dejure.org/1981,1151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1981 - 1 Ws 15/81 (https://dejure.org/1981,1151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Die wohl herrschende Meinung hält eine Verteidigerbestellung, auch wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO sonst nicht vorliegen, für geboten, wenn die Revisionsbegründung besondere Schwierigkeiten bereitet, mit denen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle überfordert wäre (OLG Koblenz, Rpfleger 1984, 366-367; OLG Koblenz, StraFo 2007, 117-118; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43 -44; OLG Oldenburg, NStZ 1984, 523 ; OLG Schleswig, StV 1990, 12 ; OLG Hamm, NStZ 1982, 345 ; LG Berlin, VRS 111, 421-422; Meyer/Goßner, aaO., § 140 Rdn. 29; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 26. Aufl. 2006, § 140 Rdn. 117; Müller, KMR-Kommentar zur Strafprozessordnung , 1988, § 140 Rdn. 24).

    Die Gegenauffassung hält eine weitergehende Pflichtverteidigerbestellung bereits wegen der Komplexität des Revisionsrechts geboten, wobei unterschiedlich beurteilt wird, ob dies für Sach- und Verfahrensrüge gleichermaßen gilt (Balbier in: Festschrift für Egon Müller, 2008, S. 15 ff.; Wessing in: BeckOK StPO , 2008, § 140 Rdn. 18; Stern in: Kommentar zur Strafprozessordnung - Reihe Alternativkommentare, 1992, § 140 Rdn. 48 f.; Moltin, AnwBl 1995, 527, 535; ders., Jura 1992, 120, 123; Dahs, JR 1985, 257-258, ders., NStZ 1982, 345 ; Wohlers in: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz , 2004, § 140 Rdn. 45, m.w.N.; weitgehend offen gelassen von KG, StraFo 2007, 27-28).

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 2 Ws 332/06

    Revisionsverfahren; Verteidiger; Beiordnung

    Ferner ist der Angeklagte in diesem Beschluss unter Hinweis auf den Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 5. Februar 1981 in 1 Ws 15/81 = NStZ 1982, 345 darauf hingewiesen worden, dass es ihm vorbehalten bleibe, seine Revisionsbegründung zu Protokoll des Rechtspflegers zu erklären.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 26.08.1998 - 4 Ws 178/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung im Revisionsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 3 Ws 351/06

    Revision im Strafverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht